17. Oktober 2011
Was die Natur bei Hochwasserereignissen wie jenem vom 10. Oktober 2011 in Engelberg innerhalb von wenigen Stunden zerstört, muss in langwierigen Einsätzen wiederaufgebaut werden. Gefragt sind bei diesen Arbeiten vielfach Spezialisten. Wie das Hochwasser 2005 gezeigt hat, kurbeln solche Ereignisse die Wirtschaft an.
Naturereignisse wie Hochwasser halten sich an keine Grenzen. Dies hat einmal mehr das Hochwasserereignis vom 10. Oktober in Engelberg gezeigt. Solche Ereignisse werden sehr schnell auch zu einem Wirtschaftsfaktor und beschäftigen in der Folge nicht nur Bauunternehmen. Sind einmal die Ersteinsatzkräfte wie Feuerwehr und Zivilschutz wieder abgezogen, beginnt nach den ersten Aufräumarbeiten die Planung für die Wiederinstandstellung der entstandenen Schäden. Von auf den Wasserbau spezialisierten Ingenieuren über Kommissionen in den Gemeinden bis hin zu den ausführenden Unternehmen wird nach einem Hochwasserereignis eine ganze Wertschöpfungskette in Gang gesetzt. Die Ereignisse vom August 2005 haben gezeigt, dass die Wirtschaft in einem hohen Masse von solchen Naturereignissen profitiert. Die Zerstörung dauert oftmals nur wenige Stunden, der Wiederaufbau hingegen Wochen und Monate.
Ein vollständiger Schutz vor solchen Naturgefahren ist zwar nie möglich, aber im Zuge von Wiederinstandstellungsarbeiten lässt sich der Schutzgrad durchaus erhöhen. «Die Analyse der Hochwasserereignisse in den Jahren 2005 und 2007 hat aufgezeigt, dass mit geeigneten Objektschutzmassnahmen Schäden verringert werden können», gibt Heinz Aeschlimann von der Aeschlimann Hochwasserschutz AG zu verstehen und ergänzt: «Und dies mit einem verhältnismässig kleinen finanziellen Aufwand.» Der Hochwasserschutzspezialist fordert deshalb, dass so schnell wie möglich Anreize für die Investition in einfache Objektschutzmassnahmen geschaffen werden sollten. «Ein finanzieller Beitrag der Versicherungen und der öffentlichen Hand an die Ausführung präventiver Objektschutzmassnahmen sowie allenfalls steuerliche Anreize könnten ein sinnvoller Ansatz sein, um zu einer wesentlichen Schadensminderung beizutragen», ist Heinz Aeschlimann überzeugt.
Als Objektschutzmassnahmen werden Vorkehrungen bezeichnet, die direkt vor Ort getroffen werden, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. Grundlage für diese Massnahmen bilden die Gefahrenkarten, die in den meisten Schweizer Kantonen flächendeckend erstellt worden sind. Die Innerschweizer Kantone, allen voran der Kanton Obwalden, gehören in Sachen Umsetzung der Gefahrenkarte zu den Pionieren. Die Karten zeigen zusammen mit Detailabklärungen auf, mit welchen Massnahmen der Schutz von Mensch und Infrastrukturen gewährleistet werden kann.
Objektschutzmassnahmen haben den Vorteil, dass die getroffenen Massnahmen auf die entsprechenden Objekte massgeschneidert sind. Sie bilden zusammen mit den zum Teil aufwändigen Schutzmassnahmen an Fliessgewässern ein System. So auch das von Heinz Aeschlimann entwickelte System, welches im Normalfall ein Gehweg, im Ernstfall ein Schutzdamm ist. Die multifunktionalen Aeschlimann-Schutzelemente AE-XI können nebst dem Einsatz als Gehweg auch in die Vorplatzgestaltung integriert werden. Der Vorteil: Die Elemente können innert kürzester Zeit bei Hochwassergefahr als Schutzwände aktiviert werden. Das System AE-X1 besteht aus Betonelementen, die bei Hochwassergefahr aus der Horizontale in Schräglage gebracht werden. Aufgeklappt bilden die Elemente einen dichten Schutz bei Anstauhöhen von 0,8 bis 2,4 Metern. Das äusserst stabile System garantiert auch Schutzwirkung bei reissenden Bächen mit Geschiebe. «Nach dem Hochwasserereignis werden die Elemente wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückgeführt und können ab sofort wieder als Geh- oder Verkehrsweg benutzt werden», so Heinz Aeschlimann.